Branchenzuschläge für Leiharbeit in der Chemischen Industrie

Seit dem 1. November 2012 gelten in der chemischen Industrie neue Tarifregeln für Zeitarbeitnehmer. Durch diese sogenannten Branchenzuschläge erhalten Zeitarbeitnehmer, die für einen Kundenbetrieb aus der chemischen Industrie tätig werden, Zuschläge auf den Tariflohn.

 

Mit der Einführung von Branchenzuschlägen soll erreicht werden, dass das Entgelt schrittweise an das Gehalt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters in dem Kundenunternehmen angeglichen wird. Zu beachten ist hierbei eine tariflich verankerte Deckelung. Ziel war es, eine praktikable Equal Pay Lösung für die Zeitarbeit zu finden und um gesetzliche Vorgaben zu vermeiden.

 

Dass die damals geschaffene Lösung nicht ausreichte, zeigte sich mit der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 01.04.2017 und der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten und einer Höchstüberlassungsgrenze von 18 Monaten.

 

Trotz der Gesetzesänderung werden die Branchenzuschläge weiterhin angewandt. Hinzugekommen ist lediglich eine sechste Stufe sowie die Regelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9.

 

Staffelung der Branchenzuschläge

Die Branchenzuschläge basieren auf den bisher vereinbarten Tarifentgelten gemäß Entgelttarifvertrag Zeitarbeit und werden aktuell (seit April 2017) in sechs Schritten je nach Dauer der Einsatzzeit wirksam. Hierbei richtet sich die Höhe der Zuschläge nach den Entgeltgruppen des Entgeltrahmen-Tarifvertrages Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft. Konkret bedeutet das für die einzelnen Entgeltgruppen Folgendes:

Entgeltgruppe 1 und 2

  • Nach der sechsten vollendeten Woche 15%
  • Nach dem dritten vollendeten Monat 20%
  • Nach dem fünften vollendeten Monat 30%
  • Nach dem siebten vollendeten Monat 45%
  • Nach dem neunten vollendeten Monat 53%
  • Nach dem fünfzehnten vollendeten Monat 67%

Entgeltgruppe 3 bis 5

  • Nach der sechsten vollendeten Woche 10%
  • Nach dem dritten vollendeten Monat 14%
  • Nach dem fünften vollendeten Monat 21%
  • Nach dem siebten vollendeten Monat 31%
  • Nach dem neunten vollendeten Monat 35%
  • Nach dem fünfzehnten vollendeten Monat 45%

Entgeltgruppe 6 bis 9

  • Nach der sechsten vollendeten Woche 4%
  • Nach dem dritten vollendeten Monat 6%
  • Nach dem fünften vollendeten Monat 8%
  • Nach dem siebten vollendeten Monat 16%
  • Nach dem neunten vollendeten Monat 20%
  • Nach dem fünfzehnten vollendeten Monat 24%

 

Rechenbeispiel für eine Chemielaborantin in der chemischen Industrie

Frau Lisa Müller ist ausgebildete Chemielaborantin und besitzt 5 Jahre Berufserfahrung. Eingestellt und überlassen an einen Kundenbetrieb der chemischen Industrie wird Frau Müller mit der Entgeltgruppe 4. Das bedeutet gemäß Entgelttarifvertrag Zeitarbeit ab dem 01.04.2019 ein Entgelt in Höhe von 12,89 Euro pro Stunde. Das Entgelt von Frau Müller würde sich ohne Deckelung und ohne Berücksichtigung von übertariflichen Leistungen wie folgt entwickeln:

 

Weiterführende Informationen zu den Branchenzuschlägen

Branchenzuschlagstarifverträge, wie die in der chemischen Industrie, gibt es aktuell in zehn weiteren Wirtschaftsbereichen – darunter die Metall- und Elektroindustrie, die Kautschukinsudtrie, der Schienenverkehrsbereich, die Papier erzeugende Industrie und der Kali- und Steinsalzbergbau.